Elternvertretung

Die Elternvertretung ist ein Mitwirkungsorgan für Eltern an Schulen, Kindertagesstätten und anderen pädagogischen Bildungseinrichtungen. Sie ist nicht zu verwechseln mit einem Eltern-, Unterstützungs- oder Förderverein. Es gibt in Deutschland keine einheitliche Bezeichnung für Elternvertretungen, diese werden je nach Bundesland auch Elternbeirat, Elternrat, Elternausschuss, Elternkuratorium oder Elternpflegschaft genannt.
Weitere Infos unter:
https://de.wikipedia.org/wiki/Elternvertretung

 

Links:
https://schulaemter.hessen.de/standorte/frankfurt-am-main/region/interessenvertretungen

Gesamtelternbeirat der städtischen Kinderzentren Frankfurts:
https://www.geb-frankfurt.de/

 

Der Stadtelternbeirat Frankfurt (StEB)
ist die Frankfurter Elternvertretung in allen schulischen Angelegenheiten.

Der Stadtelternbeirat (im Folgenden auch „StEB“) ist ein eigenständiges Gremium. Seine Mitglieder (Vertreter/innen und Ersatzvertreter/innen) arbeiten im Team in eigener Verantwortung und unparteiisch zum Wohl der Kinder, insbesondere der Schulkinder in den Frankfurter Schulen und setzen sich für die Chancengleichheit aller Kinder ein. Der Stadtelternbeirat fördert die Arbeit der Schulelternbeiräte und berät sie bei
Fragen. Er vertritt die Interessen der Eltern in schulübergreifenden Angelegenheiten nach außen, insbesondere gegenüber der Stadtverwaltung (allgemeine Schulverwaltung), dem Staatlichen Schulamt und der Presse.

Offenheit und Transparenz sind Grundsätze der Zusammenarbeit. Jedes Mitglied trägt eine Mitverantwortung für alle Angelegenheiten des StEB, ungeachtet ihrer/ seiner besonderen Verantwortung für die Schulform, für die sie/er gewählt wurde.

Eine aktive Mitarbeit im Stadtelternbeirat (ohne Stimmrecht) ist auch für andere Personensorgeberechtigte („Mitwirkende“), insbesondere für die gewählten nachrückenden Ersatzvertreter/innen des StEB möglich.

Jedes Mitglied ist gehalten, sich eigenständig (z. B. über Internetseiten, Newsletter des Hessischen Kultusministeriums, des Landeselternbeirats (im Folgenden auch „LEB“) sowie Printmedien) über Vorgänge im Bildungsbereich zu informieren und diese Informationen nach Möglichkeit innerhalb des StEB weiterzugeben.

Der Informationsfluss innerhalb des StEB erfolgt i. d. R. über E-Mail, soweit nicht schriftliche Einladungen gesetzlich vorgeschrieben sind.
Der Stadtelternbeirat hält Kontakt zu anderen Kreis- und Stadtelternbeiräten sowie zum Landeselternbeirat.

Weitere Informationen unter:
https://steb-ffm.de/