Wikipedia: www.wikipedia.org
Kinderbetreuung ist als zusammenfassender Begriff für die pflegende, beaufsichtigende Tätigkeit Erwachsener gegenüber Kindern zu verstehen.
Kind ist nach deutschem Recht in der Regel jeder junge Mensch, der das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (§ 7 Abs. 1 SGB VIII). Die Kinderbetreuung erfolgt zuerst und zumeist in der Familie, in der Vergangenheit und in reicheren Familien auch durch Kindermädchen.
Heute ist neben der Betreuung in der Familie, durch Großeltern oder durch Tagesmütter die Form der öffentlich oder privat organisierten Kindertagesbetreuung in Kindertagesstätten, Kinderkrippen und durch Kindertagespflege vorherrschend. In Österreich und der Schweiz wird hierfür ebenfalls der Begriff „Kinderbetreuung“ oder auch „familienexterne Tagesbetreuung“ verwendet. Vereinzelt kommt Begriff „fremdbetreut“ vor, der jedoch häufig in negativem Zusammenhang genutzt wird.
Die Sicherung der Betreuungsräume als Schutzzonen, in denen sich die Kinder frei von ernsthaften Gefahren bewegen können, die Versorgung der leiblichen Bedürfnisse wie Essen und Trinken, Schlaf und Erholung sowie ein minimales Maß an emotionaler Zuwendung[1] sind Voraussetzungen für Bildung und Erziehung.