Wikipedia: www. wikipedia.org
Als Kindheit bezeichnet man den Zeitraum im Leben eines Menschen von der Geburt bis zur geschlechtlichen Entwicklung (Pubertät).
Kindheit ist dabei mehr ein kultureller, sozialer Begriff als ein biologischer. Im engeren Sinne folgt die Kindheit auf das Kleinkindalter (2. und 3. Lebensjahr) und gliedert sich in die frühe Kindheit (4.–6. Lebensjahr), die mittlere Kindheit (7.–10. Lebensjahr) und die späte Kindheit (11.–14. Lebensjahr). Nach der Kindheit folgt die Phase des Jugendalters, der Adoleszenz.[1] Mit dem 4. Lebensjahr ist etwa die doppelte Geburtslänge erreicht.[2]
Wikipedia: www. wikipedia.org
Unter Jugend versteht man die Lebensphase zwischen Kindheit und Erwachsensein.
In den einflussreichen „Shell Jugendstudien“ wird Jugend als die Spanne zwischen dem 12. und 25. Lebensjahr definiert. Wegen ihrer Länge wird die Lebensphase Jugend auch oft in Abschnitte untergliedert. Der erste Abschnitt bis zum Alter von 18 Jahren wird als Adoleszenz bezeichnet, wobei bei juristischen Auseinandersetzungen das Jugendrecht zum Tragen kommt. Der englische Begriff Teenager bezieht sich im gleichen Sinn auf den Bereich der englischen Zählwörter, die auf –teen enden: Thirteen, fourteen usw., also den Bereich zwischen 13 und 19 Jahren. Der Abschnitt nach dem 18. oder 19. Lebensjahr wird of als Post-Adoleszenz bezeichnet. Ein systematischer Überblick findet sich bei Hurrelmann und Quenzel in ihrem Lehrbuch „Lebensphase Jugend“.
Wikipedia: www. wikipedia.org
Familie (lateinisch familia „Hausgenossenschaft“[1] oder „Hausgemeinschaft“)
bezeichnet soziologisch eine durch Partnerschaft, Heirat, Lebenspartnerschaft, Adoption oder Abstammung begründete Lebensgemeinschaft, im westlichen Kulturraum meist aus Eltern oder Erziehungsberechtigten sowie Kindern bestehend, gelegentlich durch weitere, mitunter auch im selben Haushalt lebende Verwandte oder Lebensgefährten erweitert.