Nutzungsbedingungen
zur Anmietung und Nutzung von Räumen
- Veranstaltungsraum 1 (StadtRaum)
- Veranstaltungsraum 2 (StadtRaum)
- Kleiner Gruppenraum (Nachbarschaftsbüro)
- Nutzungsbedingungen, Übergabe der Räumlichkeiten, Schlüssel
- Alle Nutzer/innen sind verpflichtet die Räumlichkeiten und das Inventar pfleglich zu behandeln.
- Die zur Nutzung überlassenen Räumlichkeiten werden vom Diakonischen Werk in einem für den Nutzungszweck geeigneten Zustand übergeben.
- Bei Beginn und bei Ende der Nutzung wird ein Protokoll erstellt, welches Bestandteil dieses Vertrages wird.
- Die Räumlichkeiten sind ordentlich und sauber zu hinterlassen. Die genutzten Räumlichkeiten müssen geputzt zurückgegeben werden. Die Räume sind hinsichtlich Bestuhlung und Tischen in dem Zustand zu verlassen, in dem sie ihm vor der Veranstaltung übergeben wurden. Die vereinbarten Zeiten der Raumrückgabe sind dabei einzuhalten.
- Das Inventar der Räume ist Eigentum des Diakonischen Werkes und steht dem/der Nutzer/in während der vertraglich vereinbarten Zeit zur Nutzung zur Verfügung. Das Entfernen des Inventars ist nicht gestattet.
- Schäden sind unverzüglich zu melden. Der/Die Nutzer/in haftet in vollem Umfang für alle Schäden, die an den o.g. Räumen sowie an Möbeln und Inventar durch eigenes Verschulden oder durch Dritte (Vertreter, Seminarteilnehmer, Gäste usw.) während der Nutzung entstehen. Die Nutzerin/ der Nutzer bestätigt das Vorhandensein einer gültigen Haftpflichtversicherung und legt dazu ein Nachweis der Haftpflichtversicherung vor (eine Kopie verbleibt bei der Vertreterin/ dem Vertreter des Diakonischen Werkes).
- Dem/Der Nutzer/in werden Schlüssel gegen eine Kaution von 50 Euro ausgehändigt. Schlüssel dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind zum vereinbarten Termin abzugeben. Bei Verlust eines oder mehrere Schlüssel wird die Kaution einbehalten. Sollten die Kosten höher sein, wird dem/der Nutzer/in der restliche Betrag in Rechnung gestellt.
- Alle Fenster und Türen sowie alle Rollläden müssen beim Verlassen der Räumlichkeiten abgeschlossen bzw. heruntergelassen werden.
- Das Rauchen ist in den Räumlichkeiten sowie im gesamten Haus untersagt. Ebenso ist die Benutzung von brennenden Kerzen, Räucherstäbchen nicht erlaubt.
- Abfälle die durch die Nutzung entstehen dürfen nicht in die Abfallbehälter der Liegenschaft entsorgt werden. Soweit keine anderweitige Absprache besteht, muss der Abfall von den Nutzer*innen selbstständig entsorgt werden.
- Die Räumlichkeiten des StadtRaumes befinden sich im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss eines Wohnhauses. Das Nachbarschaftsbüro ist direkt gegenüber von Wohnhäusern. Während der Nutzung ist auf die übrigen Mieter sowie auf die Bewohner der Nachbarhäuser Rücksicht zu nehmen. Anzeigen, Beschwerden oder Polizeieinsätze wegen Lärmbelästigung und Ruhestörung gehen zu vollen Lasten des/der Nutzer/in.
- Das Außengelände im Hinterhof der Homburger Landstraße 148 ist nicht Teil der Raumvermietung und darf daher nicht mitgenutzt werden. Die Einfahrt ist freizuhalten und darf nur in Ausnahmefällen nach Absprache für Anlieferungen genutzt werden. Das Auto muss unverzüglich nach Beendigung der Anlieferung das Gelände verlassen.
- Der Zugang zum Café-Raum im Erdgeschoss erfolgt über den Eingang im Hinterhof. Bei einer Anmietung dieses Raumes, wird den Gästen des/der Nutzer/in Zugang über die Balkontür an der Vorderseite des Hauses gewährt. Der Eingang im Hinterhof ist nur dem/der Nutzer*in vorbehalten.
- Haftung, Verkehrssicherungspflicht
- Der/Die Nutzer*in haftet auch ohne Verschulden für alle Schäden, die im Zusammenhang mit der Durchführung und / oder dem Betrieb der von ihm/ihr geschaffenen Einrichtung entstehen. Er/Sie hat das Diakonische Werk von Ansprüchen Dritter freizuhalten.
- Der/Die Nutzer*in haftet für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten und stellt das Diakonische Werk von eventuellen Ansprüchen aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflichten im Innenverhältnis frei.
- Kündigung
- Für die Kündigung des Nutzungsverhältnisses gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit die Parteien nicht mit diesem Vertrag besondere Regelungen getroffen haben.
- Der/Die Nutzer*in kann den Nutzungsvertrag ordnungsgemäß kündigen. Die Kündigung muss frühestmöglich erfolgen und mindestens 1 Woche vor dem Veranstaltungstermin beim Diakonischen Werk schriftlich vorliegen. Das Diakonische Werk kann vom Vertrag bis spätestens vier Wochen vor dem vereinbarten Nutzungszeitpunkt zurücktreten, wenn die Räumlichkeit dringend für eigene Zwecke benötigt wird und der Bedarf bei Vertragsabschluss nicht absehbar war.
- Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen.
- Die Parteien sind berechtigt, den Nutzungsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der/die Nutzer/in die vertraglichen Verpflichtungen in erheblicher Weise verletzt und/oder wenn eine andere als die vereinbarte Veranstaltung durchgeführt wird oder zu befürchten ist.
- Ausschluss von § 545 BGB
Setzt der/die Nutzer/in nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Nutzung die Nutzung fort, führt dies nicht zur stillschweigenden Verlängerung des Nutzungsverhältnisses. § 545 BGB findet keine Anwendung.